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Anlegerschutzgesetz: Stärkung der offenen Immobilienfonds

Noch im ersten Quartal 2011 soll das Anlegerschutzgesetz in Kraft treten. Die Bundesregierung will klarere Regeln für offene Immobilienfonds formulieren. Der Schutz soll vor allem für Privatanleger greifen. Im vergangenen Jahr wurden drei offene Immobilienfonds abgewickelt. Zudem sind derzeit einige Fonds geschlossen. Anleger können ihre Anteile nicht zurückgeben.

Das Anlegerschutzgesetz soll klarere Regelungen für Anleger in offenen Immobilienfonds bringen. Ab 2012 sollen die Regelungen greifen und den mittel- bis langfristig orientierten Privatanleger schützen. Für offene Immobilienfonds soll eine zweijährige Haltefrist gelten. Für Anteile, die vor 2012 erworben wurden, gilt diese Frist bereits als erfüllt. Die Rückgabe von Fondsanteilen soll bis zu einem Betrag von 5.000 Euro pro Monat möglich sein. Die Bewertung der im Fonds vorhandenen Objekte soll häufiger als bisher durch die Sachverständigen erfolgen. Somit soll sichergestellt werden, dass stets die aktuellen Verkehrswerte berücksichtigt werden. Je nach Bewertungsturnus kann daher keine tägliche Anteilsrücknahme erfolgen.

Anleger, die bereits in offenen Immobilienfonds investiert sind, genießen Bestandschutz. Ob es noch zu weiteren Änderungen kommt, wird derzeit noch in den Fachgremien diskutiert. Der Fondsverband BVI setzt sich für kürzere Haltefristen und eine höhere Rückgabesumme ein. Im Gesetzentwurf sind Anreize für eine längere Haltedauer vorgesehen. Im ersten Jahr nach Ablauf der Zweijahresfrist ist ein Rücknahmeabschlag von zehn Prozent, im zweiten Jahr von fünf Prozent vorgesehen. Neuanleger können demnach ihre Anteile nach vier Jahren erstmals ohne Abschläge veräußern.

Mit den gesetzlichen Maßnahmen sollen die offenen Immobilienfonds in die Lage versetzt werden, die Liquidität besser zu steuern und eine höhere Stabilität zu erreichen. Der Charakter der langfristigen Anlage soll dadurch stärker als bisher nach vorne gerückt werden. Durch die monatlichen Rücknahmemöglichkeiten sollen die Fonds weiterhin für Rentner und deren Auszahlpläne interessant sein. Großanleger und institutionelle Investoren müssen sich dagegen längerfristig binden. Experten erwarten damit eine stärkere Trennung des Kapitals von Privatanlegern und institutionellen Anlegern.
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