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KfW stockt Programme auf

Als positive Neuerungen sind zunächst die angehobenen Kredithöchstbeträge und die deutlich erhöhten Zuschüsse der KfW-Förderbank zu nennen.

So liegt der Kredithöchstbetrag im Rahmen des Programms "Energieeffizient Bauen" (KfW 153) ab dem 24.Januar 2020 bei 120.000 Euro statt 100.000 Euro. Außerdem können Bauherren ab diesem Zeitpunkt bis zu 30.000 Euro ihrer Kreditschuld erlassen bekommen (bisher 15.000 Euro), wenn die Immobilie den Energiestandard "KfW 40 Plus" aufweist.

Auch im Programm "Energieeffizient Sanieren" (KfW 151) hat sich der Kredithöchstbetrag auf 120.000 Euro erhöht. Wird die Bestandsimmobilie sogar zum KfW-Effizienzhaus saniert, winken -je nach Energiestandard- bis zu 48.000 Euro Tilgungs-oder (für die Variante 430) Investitionszuschuss. Besteht die Sanierung aus Einzelmaßnahmen (KfW 152), bleibt es beim bisherigen Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro, der Höchstzuschuss beträgt in diesem Fall 10.000 Euro.

Unabhängig davon, ob Neu- oder Altbau: Der Energieträger ÖL ist jetzt komplett aus der Förderung ausgeschlossen. Im KFW-Programm 167
"Energieeffizient Sanieren-Ergänzungskredit" werden jedoch weiterhin Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen (Pellet und Holzvergaser), Wärmepumpen, Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Anlage auf Basis erneuerbarer Energien) gefördert.

 
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