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Vorabpauschale - Eine Übersicht

Viele sind über die Abbuchung der Vorabpauschale vom Girokonto verwundert - hier eine Übersicht zum Thema und was die Vorabpauschale überhaupt ist.

Was ist die Vorabpauschale überhaupt?

Stell dir vor, du hast einen Investmentfonds, der seine Gewinne nicht ausschüttet, sondern direkt wieder anlegt (thesaurierend). Da du keine Dividenden ausgezahlt bekommst, hättest du theoretisch erst beim Verkauf der Anteile Steuern gezahlt – vielleicht erst in 20 Jahren.

Das Finanzamt möchte aber nicht so lange warten. Die Vorabpauschale ist eine Art „Mini-Steuer-Vorauszahlung“ auf zukünftige Gewinne. Damit wird sichergestellt, dass du bereits während der Haltedauer jährlich einen kleinen Teil versteuerst.

Die Berechnung für 2026

Die Berechnung hängt maßgeblich vom Basiszins ab. Da die Zinsen in den letzten Jahren wieder gestiegen sind, fällt die Vorabpauschale mittlerweile deutlich spürbarer aus als in der Nullzins-Phase.

Die Vorabpauschale ist der Basisertrag, aber maximal so hoch wie der tatsächliche Wertzuwachs des Fonds im Jahr 2025. Hat dein Fonds Verlust gemacht, zahlst du 0 €.

Die Steuer:
Auf diesen Betrag (abzüglich einer Teilfreistellung bei Aktienfonds, meist 30 %) zahlst du dann ca. 25 % Abgeltungsteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer.

Achtung: Dieses Jahr wird es „bar“ bezahlt

Hier gibt es eine wichtige Änderung in der Handhabung durch die Banken, die viele überraschen könnte:

Rückblick (Letztes Jahr)
In der Vergangenheit haben viele Banken die fällige Steuer oft dadurch beglichen, dass sie automatisch einen kleinen Teil deiner Fondsanteile verkauft haben, um den Betrag zu decken. Du musstest dich um nichts kümmern, hattest aber am Ende etwas weniger Anteile im Depot.

Aktuell (Anfang 2026)
Dieses Jahr wird die Summe bei den meisten Banken direkt vom Girokonto oder Verrechnungskonto abgebucht.

Wenn dein Verrechnungskonto nicht gedeckt ist, wird das Geld per Lastschrift mit zwei Wochen Verzögerung vom Referenzkonto abgebucht. Dafür fallen keine Zinsen an. 

Der Vorteil: Deine Fondsanteile bleiben unangetastet und können weiter für dich arbeiten.

Zusammengefasst

Die Vorabpauschale ist keine „Zusatzsteuer“, sondern eine Vorab-Versteuerung. Wenn du deine Fonds später mit Gewinn verkaufst, werden die bereits gezahlten Vorabpauschalen vom Gesamtgewinn abgezogen. Du zahlst also nichts doppelt.
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