Depotzugang

Deutschland ist nicht Zypern

Einige Kundenanfragen der letzten Tage beschäftigten sich mit den Sparbeschlüssen in Zypern.

- Sind von den geplanten Maßnahmen auch Fonds betroffen? - Haben sie Auswirkungen auf Konten / Depots in Deutschland oder Luxemburg? - Sind solche Maßnahmen auch in Deutschland denkbar? Die kurzen Antworten lauten: Nein; Nein; Warum nicht? Etwas ausführlicher sehen sie so aus: 1. Nein, denn Investmentfonds sind so genanntes „Sondervermögen“. Das Sondervermögen ist das Anlagekapital der Fondsanleger und ist wie der Name schon andeutet vom Vermögen der Investmentgesellschaft abzusondern. Dadurch ist jedes Sondervermögen sowohl von den Wertänderungen der anderen Fonds der Investmentgesellschaft als auch vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) geschützt. Es muss vom eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet nicht für Schulden der Kapitalanlagegesellschaft. Durch diese strikte Trennung werden also die Gelder der Anleger sehr weitgehend vor dem Verlust auch bei einer Insolvenz geschützt. Gläubiger einer Fondsgesellschaft können nicht auf das Sondervermögen zugreifen. 2. Nein, denn die Sparmaßnahmen betreffen nur Girokonten, Tages- und Festgelder auf zyprischen Konten. Wer sich wundert, wieso so viel Geld auf diesen Konten liegt, sollte zwei Fakten bedenken: Erstens boten die zyprischen Banken im Vergleich zu Banken in anderen Ländern erstaunlich hohe Zinsen, z. B. bis zuletzt bis zu 4,5% für Festgelder – Island lässt grüßen. Und zweitens fließen auch in Deutschland etwa 70% des angesparten Vermögens in genau diese Bankprodukte, auch wenn bei den hiesigen Zinsen dies noch nicht einmal ausreicht, die Inflation auszugleichen. 3. Natürlich sind solche Maßnahmen auch in Deutschland denkbar. Sie sind sogar eher und einfacher umzusetzen als Zwangsabgaben auf Immobilien („Lastenausgleich“) oder die Beschlagnahmung von Goldbeständen durch den Staat. Beide Maßnahmen wurden in der Geschichte schon eingesetzt, um einen Staatsbankrott zu verhindern bzw. indirekt die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Dass auch die europäische Einlagensicherung für Vermögen bis zu 100.000 Euro nicht tabu ist, zeigte die erste Version des Rettungsplanes für Zypern. Aus unserer Sicht wurde dort schon einmal die Reaktion darauf „getestet“. Mehrere solcher Tests, und das breite Publikum wird die Kröte schon schlucken. Machen wir uns nichts vor: In Zypern ging es in erster Linie nicht um einen drohenden Staatsbankrott, sondern um die Rettung des dortigen Bankensystems. Auch die hiesigen Banken sind viel zu groß, um durch den Staat, also die Steuerzahler, gerettet zu werden. Im Ernstfall wird man also auch hier auf die Konten zugreifen. Es ist wieder einmal an der Zeit, sich intensiver mit den Alternativen zu Girokonten, Tages- und Festgeldern zu beschäftigen. Investmentfonds mit ihrem Status als Sondervermögen sind und bleiben dabei die attraktivsten Alternativen. Quelle: Fintax Marketing Verbund 03.04.2013
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