Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen-Neuigkeiten
es ergeben sich keine signifikanten Änderungen, es besteht kein Handlungsbedarf
1) Änderungen im Rahmen des Investmentsteuergesetztes
Die bereits gelebte Kapitalbeteiligungsquote i.H.v. 51 % wurde im Verkaufsprospekt implementiert, sodass die übrigen Quoten entsprechend angepasst werden mussten. Darüber hinaus wurde auch eine Erläuterung zu den Kapitalbeteiligungen eingefügt.
2) Streichung des Anlageausschusses
3) Aufnahme der steuerbefreiten Anteilsscheinklassen
Im Rahmen der neuen Investmentsteuerreform haben die steuerbefreiten Anleger prinzipiell keine Möglichkeit mehr Ihre Erträge mit Hilfe einer NV-Bescheinigung steuerfrei zu einnahmen. Um diesen Missstand zumindest für Stiftungen lösen können, wurden die steuerbefreiten Anteilsscheinklassen aufgesetzt.
4) Änderung der Vergütungsregelungen
Die Passagen der Vergütungen wurde auf das KVG Standard angepasst. Eine Anpassung der Vergütungssätze fand ausdrücklich nicht statt.
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Die bereits gelebte Kapitalbeteiligungsquote i.H.v. 51 % wurde im Verkaufsprospekt implementiert, sodass die übrigen Quoten entsprechend angepasst werden mussten. Darüber hinaus wurde auch eine Erläuterung zu den Kapitalbeteiligungen eingefügt.
2) Streichung des Anlageausschusses
3) Aufnahme der steuerbefreiten Anteilsscheinklassen
Im Rahmen der neuen Investmentsteuerreform haben die steuerbefreiten Anleger prinzipiell keine Möglichkeit mehr Ihre Erträge mit Hilfe einer NV-Bescheinigung steuerfrei zu einnahmen. Um diesen Missstand zumindest für Stiftungen lösen können, wurden die steuerbefreiten Anteilsscheinklassen aufgesetzt.
4) Änderung der Vergütungsregelungen
Die Passagen der Vergütungen wurde auf das KVG Standard angepasst. Eine Anpassung der Vergütungssätze fand ausdrücklich nicht statt.