Vorhaben von Standard Life zur Übertragung von Versicherungsverträgen auf Standard Life International
Auch hier kein Handlungsbedarf!!!!!
Es besteht aus unserer Sicht kein Handlungsbedarf. Lediglich die Haftung wird auf europäischesRecht angepasst. Die bisherige britische Haftung ging noch weiter und entfällt aber künftig.
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